Bundeskabinett wird „ewiges Widerrufsrecht“ bei Immobiliar- Verbraucherdarlehen beenden !

„Widerrufsjoker“ endet!

Am 27.01.2016 hat das Bundeskabinett beschlossen, eine Regelung zur Beendigung des sog. „ewigen“ Widerrufsrechts zu treffen. Betroffen sind Immobilienkreditverträge, die im Zeitraum von 2002 bis 2010 abschlossen wurden. Laut Bundesjustizministerium führe gerade das Entstehen unbefristeter „ewiger“ Widerrufsrechte bei Immobiliar- Verbraucherdarlehen zu erheblicher Rechtsunsicherheit.

Änderung des Widerrufsrechts

Die bereits beschlossene Änderung der Widerrufsrechte stellt daher „einen Schlag ins Gesicht eines jeden Verbrauchers dar“.

Erlöschen des Widerrufsrechts in Altfällen

Im Zusammenhang mit sog. „Altfällen“ – hier Immobilar- Darlehensverträgen im Zeitraum zwischen 2002 und 2010 – sollen die ewigen Widerrufsrechte drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes erlöschen.

Betroffenen Verbrauchern kann daher nur die Empfehlung gegeben werden, von Ihrem möglicherweise bestehenden Widerrufsrecht sofort Gebrauch zu machen, bevor es zu spät ist.

Pressemitteilung / Quelle: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/01272016_Ewiges_Widerrufsrecht.html

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