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Bearbeitungsgebühren zurück fordern

Holen Sie sich zu Unrecht gezahlte Bearbeitungsgebühren zurück aber nur noch bis zum 31.12.2014 möglich!!

Am 13.05. dieses Jahres entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Fällen, dass in Verbraucherkrediten vereinbarte Bearbeitungsgebühren unzulässig sind. Bereits in den, für das Darlehen geforderten Zinsen seien alle Kosten enthalten. Eine Klausel über gesondert vereinbarte Gebühren unterliege wie als Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen der richterlichen Inhaltsklausel und sei so für den Verbraucher unwirksam.

Sie als Verbraucher können sich die zu Unrecht bezahlten Bearbeitungsgebühren also von Ihrer Bank zurückholen, aber nur noch bis zum 31.12.2014.

Denn am 28.10.2014 entschied der BGH wiederum in 2 Fällen, dass ab dem Jahr 2011 durch zahlreiche veröffentlichte Rechtsprechung auch der Oberlandesgerichte die Unrechtmäßigkeit von Bearbeitungsgebühren in der Öffentlichkeit bekannt geworden sei und spätestens seitdem den Kreditnehmern die Durchsetzung ihrer Ansprüche möglich war. Die sogenannte kenntnisabhängige Verjährung dauert 3 Jahre, beginnt mit Ablauf des Jahres 2011 und endet damit für alle Anspruchsteller spätestens mit Ablauf des 31.12.2014.

mitgeteilt von RA Martin Heiermann