Goldene Regel im Strafrecht!
Das Strafrecht handelt überwiegend von Verboten. Man darf andere nicht verletzten oder gar töten, aber auch nicht bestehlen und so weiter. Der Staat sorgt selbst dafür, dass diese Verbote respektiert und befolgt werden. Daher ist im Strafrecht der Gegner nahezu immer der Staatsanwalt, der Ihre Schuld zu beweisen versucht. Die Staatsanwaltschaft muss mit Hilfe der Polizei nicht nur gegen Sie sondern auch zu Ihren Gunsten ermitteln und gegebenenfalls Ihre Unschuld beweisen. Das ist jedoch meistens nur schöne Theorie.
Hier kommen wir als Ihre Rechtsanwälte zum Einsatz. Unabhängig davon, ob Sie eine Straftat begangen haben oder nicht, ist es die Aufgabe des Strafverteidigers, in einem gegen Sie gerichteten Ermittlungsverfahren an Ihrer Seite zu stehen und dafür zu sorgen, dass gegen Sie ein juristisch korrektes Verfahren unter Anwendung aller Normen und Regeln auch zu Ihren Gunsten durchgeführt wird. Eine hohe Vertrauensbasis zwischen Anwalt und Mandant ist hier von besonderer Bedeutung.
Egal, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt – wenn die Polizei bei Ihnen klingelt, befolgen Sie als erstes unsere Goldene Regel:
Klappe halten und Anwalt anrufen.
Sie sind nur verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen, Name, Adresse, Alter, mehr nicht! Es ist Ihr ausdrückliches Recht, alle weiteren Angaben zur Sache zu verweigern.
Spätestens wenn Sie eine Einladung zur Vernehmung als Beschuldigter von der Polizei erhalten, ist es höchste Zeit, uns einzuschalten. Ob wir Sie nur beraten oder Sie ab dem Moment in dem gegen Sie gerichteten Verfahren begleiten, Sie kennen Ihre Rechte und sind sich deren Durchsetzung gewiss.
Bei H PH Rechtsanwälte ist Herr Rechtsanwalt Martin Heiermann leidenschaftlicher Strafverteidiger und hat seit 1999 bereits von Kapitalverbrechen bis zum Mundraub umfassende Erfahrung als Verteidiger sammeln können. Er verteidigt Sie in jedem Stadium des Verfahrens, selbstverständlich auch, wenn Sie sich bereits in U-Haft befinden.