Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht stellt einen Ausgleich der Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern her. Die Regelungen des Arbeitsrechts, hier beispielsweise des Kündigungsschutzes sind geprägt durch den Gedanken des Schutzes des Arbeitnehmers als in der Regel wirtschaftlich Schwächeren.

Andererseits enthalten Tarifverträge häufig Regelungen, die unmittelbar in die Arbeitsverhältnisse der Parteien eingreifen, so dass vereinbarte Arbeitsverträge häufig unwirksame Klauseln enthalten, was im Einzelfall zu prüfen ist.

Vielfach scheitern eigentlich berechtigte Ansprüche an Formvorschriften oder Fristen. Z.B. muss eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung erhoben werden.

Wir – hier die Rechtsanwaltskanzlei H PH Rechtsanwälte – raten Ihnen also in jedem Fall zu einer frühzeitigen anwaltlichen Beratung.

Wir vertreten sie

  • bei der Gestaltung von Einzelarbeitsverträgen (u.a. für Vorstandsmitglieder, Gesellschafter, Geschäftsführer, leitende Angestellte, Familienmitglieder, Außendienstmitarbeiter)
  • und beraten Sie bei Änderung und Auflösung von Arbeits- oder Dienstverhältnissen
  • bei der gerichtlichen Interessenvertretung für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte (u. a. Kündigungsschutzklagen, Vertretung bei Änderungskündigungen, Verfahren nach AGG, Eingruppierungsklagen, arbeitsrechtliche Beschlussverfahren)
  • bei Arbeitnehmerüberlassung
  • in öffentlichem Dienstrecht/Beamtenrecht (u.a. Eingruppierung nach TVöD, Personalvertretungsrecht)
  • bei Betriebsschließung und -übernahme, Umstrukturierung, Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB