Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist eine der Kernkompetenzen unserer Rechtsanwaltskanzlei H PH Rechtsanwälte. Wir beraten und vertreten Sie natürlich auch vor Gericht in allen Fragen.

  • Beratung zu Aufbau und Optimierung von Unternehmensstrukturen, insbesondere der Rechtsformwahl
  • Gründung von Personengesellschaften (z. B. oHG und KG) und Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG)
  • Entwurf von Gesellschaftsverträgen
  • Gestaltung von Organschaften und Unternehmensverträgen
  • Begutachtung und Vertretung im Konflikt zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern
  • Umwandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften (Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel)
  • steuer- und gesellschaftsrechtliche Betreuung von Kapitalerhöhungen, Einbringung, Ausgliederung, Betriebsaufspaltung und andere Reorganisationen von Unternehmensgruppen
  • Erwerb und Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen
  • zivilrechtliche Strukturierung
  • Teilnahme an Schiedsverfahren
  • Betreuung von Personen- und Kapitalgesellschaften im Ausland
  • Vereins- und Stiftungsrecht
  • Managerhaftung D&O