Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Das Verkehrsunfallrecht reguliert alle Verkehrsunfallereignisse. Fast immer fallen bei einem Verkehrsunfall sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche und ordnungwidrigkeitsrechtliche Probleme an.

Das Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht wird berührt, wenn wegen Verstößen gegen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung oder des Strafgesetzbuches Bußgelder verhängt oder sogar Strafverfahren eingeleitet werden. Das ist immer der Fall, wenn eine beteiligte Person körperliche Schäden erleidet. Diese Verstöße können für den Betroffenen von großer Bedeutung sein, weil neben der Geldstrafe auch ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis droht, was häufig Existenz bedrohend sein kann. Sämtliche Ansprüche auf Ersatz des Fahrzeug- und Personenschadens gehören zum Bereich des Zivilrechts.

Rechtsanwalt Heiermann berät und vertritt Sie in den nachfolgend aufgeführten Fällen

Ersatzansprüche aus Verkehrsunfällen bei Fahrzeugschäden:

Abschleppkosten, Standgeld, Entsorgungskosten
Mietwagenkosten
Nutzungsausfall
Reparaturkosten
Sachverständigenkosten
technischer Totalschaden
Ummeldekosten
Wertminderung
wirtschaftlicher Totalschaden

Ersatzansprüche aus Verkehrsunfällen bei Personenschäden:
Erwerbsschaden bei Verletzten und sonstige Schäden
Haushaltsführungsschaden
Heilbehandlungskosten
Rente
Schmerzensgeld

Ersatzansprüche bei Tötung:
Ansprüche der Verbliebenen
Beerdigungskosten
Unterhalt

Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten

Fahrlässige Körperverletzung und/oder fahrlässige Tötung

Nötigung im Straßenverkehr
Straßenverkehrsgefährdung
Trunkenheitsfahrt
Verkehrsunfallflucht
Verteidigung in Bußgeld- und OWi-Sachen
Bußgeldkatalog

Entziehung der Fahrerlaubnis
Fahrverbot

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