Susanne Puklowski-Heiermann

Susanne Puklowski-Heiermann

Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Ruhruniversität Bochum und Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhruniversität Bochum;

Referendariat am Landgericht Dortmund;

seit Juni 1999

als Rechtsanwältin im Kammerbezirk des OLG Hamm zugelassen (und in einer überörtlichen Rechtsanwaltskanzlei mit durchgehend ca. 10 Anwälten bis zur eigenen Kanzleigründung im Juli 2014 im Anstellungsverhältnis tätig gewesen;)

ab November 2001

Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs Familienrecht

seit Januar 2003

Fachanwältin für Familienrecht

Mitte 2005

beginnende Tätigkeit im Bank- und Kapitalmarktrecht

Herbst 2008/Frühjahr 2009

Besuch des Fachanwaltslehrgangs im Bank-und Kapitalmarktrecht;

ab 2009

Ausweitung der Mandatsbearbeitung im Bank-und Kapitalmarktrecht

seit Juli 2012

ausgebildete Mediatorin

seit Februar 2014

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarkrecht

im Juli 2014

Anerkennung als stattliche Gütestelle gemäß §§ 48 JustG NRW, 794 Abs.1 Ziffer 1 ZPO durch den Präsidenten des OLG Hamm

seit September 2014

Referentin der Rechtsanwaltskammer Hamm für den Bereich Familienrecht und Bank- und Kapitalmarktrecht